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Fragen

Häufig gestellte Fragen

DIE WEBSITE, AUF DER SIE ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN ZUR HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNG FINDEN.

Ja, die Praxis wird von der Nationalen Krankenkasse im Rahmen der regionalen Versorgungspflicht finanziert.

Es ist Aufgabe der Gemeinde, die Voraussetzungen für die allgemeine medizinische Versorgung zu schaffen und das zu versorgende Gebiet zu definieren (Straßenverzeichnis).

Sie finden sie auch auf der Homepage oder im Integrierten Dienstleistungszentrum Bischitz Johanna Website können Sie nach Eingabe Ihrer Adresse herausfinden, wer Ihr Hausarzt ist.

Der Hausarzt kann einen Antrag ablehnen, allerdings nur in besonders begründeten Fällen, wenn der Antrag von einer Person gestellt wird, die in dem Gebiet (Bezirk) wohnt, in dem der Hausarzt seinen Sitz hat.

Sie können einen anderen Hausarzt wählen als den, den Sie zuvor gewählt haben. Einmal im Jahr können Sie ohne Angabe von Gründen zu einem anderen Hausarzt wechseln, aber nur einmal im Jahr, wenn es einen berechtigten Grund gibt. Eine Ummeldung ist gerechtfertigt, wenn der Wohnsitz gewechselt wird oder wenn es Hindernisse gibt, den gewählten Arzt aufzusuchen.

Ihr Hausarzt hat das Recht, Informationen über die von Ihnen in Anspruch genommene medizinische Versorgung anzufordern, damit er eine Entscheidung über Ihre Behandlung im Lichte der von Ihnen erhaltenen Versorgung treffen kann. Dazu gehören auch Informationen darüber, wann, wo und welche Art von Gesundheitsversorgung Sie erhalten haben.

Bitte beachten Sie, dass die so erhobenen Daten nur im Zusammenhang mit der Betreuung des Patienten verwendet werden dürfen und vom Hausarzt nicht an Dritte weitergegeben oder übermittelt werden dürfen.

Wichtig ist, dass Sie der Anforderung von Daten über Sie widersprechen oder die Rücknahme Ihres vorherigen Opt-outs beantragen können, dessen Einzelheiten Ihnen Ihr behandelnder Arzt schriftlich oder mündlich mitteilen wird.
Achten Sie darauf, dass Sie das ausgefüllte Formular (Verzichtserklärung des Hausarztes, Verzichtserklärung des Hausarztes) an die NEAK senden. 

Regierungsbüro der Hauptstadt Budapest
Abteilung Familienförderung

Abteilung Familienförderung (Klick) ist für die Verwaltung der folgenden Leistungen zuständig:
Familienbeihilfe
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld für im Ausland lebende Ungarinnen
Unterstützung bei der Kinderbetreuung (ECEC)
Kinderbetreuungsgeld (GYET)
Invaliditätszulage (BAV)

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